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BGH, 18.02.2009 - 1 StR 14/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs wegen Eintritts einer Verfolgungsverjährung hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
- Judicialis
StGB § 174 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 174 Abs. 1
Änderung eines Schuldspruchs wegen Eintritts einer Verfolgungsverjährung hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.02.2010 - 1 StR 14/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung (Aufrechterhaltung des Strafausspruchs; …
Außerdem können tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen auch dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie verjährt sind (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Februar 2009 - 1 StR 14/09; Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 176/08; BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 548/08; Beschl. vom 7. September 2006 - 5 StR 364/06; Beschl. vom 14. Mai 2009 - 3 StR 170/09). - BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und …
Der Senat kann daher und auch wegen des ohnehin straffen Strafzusammenzugs ausschließen, dass das Landgericht ohne die tateinheitlich begangenen, verjährten Straftaten sowie die Taten der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger auf niedrigere Einzelstrafen (soweit es den tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen betrifft) und auch auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 14/09; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 176/08).